Positionspapiere
Sächsischer Heilbäderverband und Landestourismusverband Sachsen fordern Mehrlastenausgleich für Kur- und Erholungsorte
Zur Erlangung und zum Erhalt ihres staatlichen Prädikats unterliegen Kur- und Erholungsorte entsprechend des Sächsischen Kurortegesetzes zahlreichen Auflagen. Die Schaffung und der dauerhafte Erhalt einer attraktiven touristischen und kurörtlichen Infrastruktur, die Pflege der natürlichen Heilmittel und die Finanzierung eines vielseitigen, attraktiven Veranstaltungsprogrammes für die Gäste stellen die Kommunen vor enorme Herausforderungen.
Die damit verbundenen Ausgaben auf kommunaler Seite stehen jedoch in keinem Verhältnis zur Einnahmeseite und belasten den Haushalt der Kommunen enorm.
Um die Landschaft der Kur- und Erholungsorte langfristig zu sichern, ist die Einführung eines Mehrlastenausgleiches unausweichlich.