Sächsischer Heilbäderverband

Schließung von Heilbädern und Kurorten in Sachsen mit katastrophalen Folgen

30.11.2021

Während ein großer Teil der Wirtschaft gelernt hat, trotz aller coronabedingten Einschränkungen dennoch dem jeweiligen Geschäft nachzugehen, ist die Existenz der meisten Unternehmen der Tourismusbranche in den sächsischen Kurorten bedroht. Die erneuten Schließungen bedeuten für zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeit oder gar Entlassungen. Eine Entwicklung, die erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die Kurorte in Sachsen mit sich bringt – entfallen doch auch wesentliche Einnahmen, wie unter anderem die Kurtaxe. Deutlich schlimmer ist für die Kommunen aber, dass aufgrund der Eigentümerkonstellation viele Gesundheitsbäder und Kurmittelhäuser vom größten Teil der Förderprogramme und Überbrückungshilfen willkürlich ausgenommen wurden. Begründung seitens der Regierung: Diese seien in der Regel durch Gesellschaften der öffentlichen Hand betrieben und hätten somit kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung. Dies vor dem Hintergrund, dass gerade zu Beginn der 90er Jahre die öffentliche Hand oftmals eingesprungen ist, um die dringend benötigten Häuser für medizinische Prävention und das allgemeine Gesundheitswesen vor der Schließung zu retten.

Die bevorstehende Katastrophe ist also jetzt bereits vorprogrammiert. Zwar sichern Entscheider der sächsischen Landesregierung erneut vom Teil-Lock-Down betroffenen Unternehmen staatliche Hilfen zu, es ist jedoch zu befürchten, dass die Gesundheitsbäder aufgrund ihrer Struktur ein weiteres Mal außen vor bleiben. Die damit einhergehenden Verluste werden erneut voll auf die entsprechenden Gemeindehaushalte durchschlagen, im schlimmsten Falle droht die Schließung dieser zentralen Einrichtungen.

Was eine solche Vorgehensweise für die gesamte touristische Privatwirtschaft der sächsischen Kurorte bedeutet, mag man sich gar nicht erst vorstellen. Bürger und Bürgerinnen dieser Regionen werden vom Recht der Gleichstellung gegenüber anderen Gemeinden ausgenommen. Während die Kurorte in benachbarten Bundesländern, wie beispielsweise in Thüringen, in den vergangenen Monaten Corona-Sonderzahlungen in Millionenhöhe durch ihre Länder erhielten, gab es keinerlei Ausgleich für die „verordneten Schäden“ in Sachsen.
Deshalb fordert der Vorstand des Sächsischen Heilbäderverbandes, dass die geplanten Hilfen für betroffene Unternehmen unabhängig von deren Eigentümerstruktur gewährt werden müssen und somit ein gerechter Ausgleich für die entstehenden Lasten zu gewährleisten ist. Des Weiteren verweisen die Mitglieder des Sächsischen Heilbäderverbandes auf umfangreiche, sowie aktuell wissenschaftlich belegte Studien, die untermauern, dass bei einem Neustart die Gesundheitsbäder mit zu den ersten gehören müssen, die wieder öffnen dürfen. Allein durch technische Besonderheiten der Lüftungstechnik in den Einrichtungen gehören die Bäder und Thermen zu den sichersten Einrichtungen überhaupt bezüglich des in ihnen herrschenden Infektionsrisikos. Schließlich sei auf die große Bedeutung der Einrichtungen für die Gesundheitsprävention in der Bevölkerung hingewiesen, die in jedem Fall vergleichbar ist mit der vieler medizinischer Einrichtungen, die selbstverständlich geöffnet bleiben dürfen.
 

Weitere Infos: www.kursachsen.de

Bei Presserückfragen: Helfried Böhme (Geschäftsführer Heilbäderverband), Telefon 0351 8975930 oder 0179 1280581, und Stephan Trutschler (meeco Communication Services), Telefon 0177 3160515

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