Sächsischer Heilbäderverband

Sachsens Kurorte und Heilbäder fordern Schadensbegrenzung

03.07.2020

Die Bundesregierung hat in ihrem in dieser Woche beschlossenen Konjunkturpaket umfangreiche Zuschüsse für mittelständische Unternehmen für die nächsten Monate beschlossen. Jedoch sind hiervon wieder öffentliche Unternehmen ausgeschlossen. „Diese Regelung trifft auch die Gesundheitsbäder und Kurmittelhäuser in den sächsischen Kurorten hart, die“, so Prof. Karl-Ludwig Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes, „in unterschiedlicher Gesellschafterkonstellation meist mehrheitlich in öffentlicher Hand sind und aufgrund dieser Festlegung wirtschaftlich massiv benachteiligt sind.“

Es kann nicht im Sinne der Bundes- und Landespolitik sein, gerade diese wichtigen Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft massiv zu benachteiligen und damit drohende Schließungen und Insolvenzen und damit, in deren Folge, den Verlust zahlreicher direkter und indirekter Arbeitsplätze in sowieso schon eher strukturschwachen Regionen unseres Landes in Kauf zu nehmen. Das Beihilferecht der Europäischen Union soll gewährleisten, dass Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft nicht durch Fördermaßnahmen gegenüber privaten Anbietern Wettbewerbsvorteile erlangen dürfen, „es schreibt aber,“ so Prof. Resch „nicht vor, dass diese gegenüber privaten Unternehmen existenzbedrohend benachteiligt werden müssen.“

Die entstandenen und weiter entstehenden finanziellen Defizite der Gesundheitsbäder und Kurmittelhäuser müssen nach aktuellem Stand der Dinge durch die öffentlichen Träger, meist die Kurorte selbst, ausgeglichen werden. Das stellt jedoch aus Sicht des Verbandes ausnahmslos alle Kurorte und Heilbäder vor schier unlösbare finanzielle Herausforderungen, denn den Kurorten entstehen ja auch während der Corona-Pandemie umfangreiche weitere Lasten, wie beispielsweise:

• Aufwendungen für die durch das Sächsische Kurortegesetz vorgeschriebene touristische und kurörtliche Infrastruktur, wie z.B. für die Kurparkpflege, die weiterlaufen muss.

• Auch die nicht unerheblichen Kosten für die Pflege der natürlichen Heilmittel als Grundlage des staatlichen Prädikats fallen unabhängig von der Gästezahl weiter an.

• Weitere touristisch bedingte Einnahmepositionen, wie z.B. die Kurtaxe, Parkplatzgebühren, aber eben auch Einnahmen bei wohnortnahen Dienstleistungen, wie Restaurants, Bäcker, Cafés, Blumenladen, Schreibwarengeschäfte, und viele mehr, fehlen.

Die durch das Konjunkturpaket beschlossenen Hilfsmaßnahmen für die Kommunen in Form von Ersatzzahlungen für entfallende Einnahmeanteile an der Gewerbesteuer sind für die Kurorte ebenfalls nur bedingt hilfreich. Durch die ganz bewusste Konzentration der Orte auf den gesundheitstouristischen Bereich und den durch die Auflagen des Kurortegesetzes verbundenen Verzicht auf Industrieansiedlungen verschiedener Branchen sind die Einnahmen der meisten Kurorte aus Anteilen der Gewerbesteuer im Vergleich zu Orten ohne derartige Restriktionen schon in "normalen" Zeiten erheblich geringer. Auch beim sächsischen Schutzschirm für Kommunen finden nur Einkommenssteuer und Gewerbesteuer Eingang in die Berechnung. Bei beiden Programmen sind touristische Einnahmeverluste nicht berücksichtigt.

Mit zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsbädern, Kurmittelhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und vielen weiteren touristischen und Gesundheitseinrichtungen sind die 15 Kurorte Garant tausender Arbeitsplätze. Im Jahr 2019 konnten die Sächsischen Kurorte ca. 720 Tausend Gäste mit 3,5 Millionen Übernachtungen verzeichnen. Das heißt, dass mehr als jede vierte Übernachtung im ländlichen Raum in den Kurorten in Sachsen realisiert wurde.

Aus den oben genannten Gründen fordern wir damit erneut:

• Eine faire Gleichbehandlung öffentlicher Unternehmen mit privaten Anbietern bei Unterstützungsprogrammen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie auf regionaler, Landes- und Bundesebene.

• Rasche finanzielle Hilfe für die gesundheitstouristischen Leitunternehmen in den Kurorten und dadurch Vermeidung langfristiger irreparabler Schäden in Form von Insolvenzen und Reduzierung der Verlagerung zusätzlicher Lasten auf die kommunalen Haushalte.

• Schnelle finanzielle Unterstützung für die durch die Corona-Pandemie in mehrfacher Hinsicht besonders belasteten Kurorte in Sachsen (wie in anderen Bundesländern bereits geschehen) sowie dauerhafte Etablierung eines Mehrlastenausgleiches für die Kurorte mit dem Ziel der langfristigen Erfüllung ihrer wichtigen Rolle als Wirtschaftszentrum und Beschäftigungsgarant im ländlichen Raum.

 

Internet: www.kursachsen.de

Pressefotos und Positionspapier: https://www.dropbox.com/sh/fmj3sf60e2ubht8/AADXLb...

 

 

 

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