Sächsischer Heilbäderverband

Sachsens Heilbäder und Kurorte stehen mit dem Rücken zur Wand

18.07.2022

Die 14 sächsischen Heilbäder und Kurorte sind einerseits wichtige medizinische Kompetenzzentren und andererseits wirtschaftliche Leuchttürme. Im Jahr 2019, dem letzten Jahr vor dem Ausbruch der Pandemie, beherbergten sie nicht weniger als 3,3 Millionen Gäste, das sind fast 30% aller touristischen Übernachtungen außerhalb der drei sächsischen Metropolen! Sie sichern damit eine Vielzahl von attraktiven Arbeitsplätzen im meist strukturschwachen ländlichen Raum.

Viel Verständnis ernten die sächsischen Heilbäder und Kurorte aktuell allenthalben für ihre Forderung nach einem „Sonderlastenausgleich“. Schließlich leisten die Kommunen jedes Jahr einen großen finanziellen Aufwand, um die Anforderungen des Sächsischen Kurortegesetzes zu erfüllen und hohe medizinische und kurörtliche Qualität für ihre Gäste aus dem Freistaat und aus anderen Bundesländern zu gewährleisten. Gleichzeitig können sie nicht wie andere Kommunen auf satte Gewerbesteuereinnahmen setzen, da hohe Anforderungen wie beispielsweise Lärmschutz, Luftreinheit oder Straßenverkehr die Ansiedelung von Produktionsstätten nur sehr eingeschränkt zulassen. Dies schlägt auch auf den Einzelhandel, lokale Transportunternehmen, regionale Produzenten und viele mehr durch.

Vor diesem Hintergrund ist der geforderte Sonderlastenausgleich nicht nur nachvollziehbar und fair, er ist unverzichtbar, wenn das, weitgehend ja auch mit öffentlichen Mitteln, Geschaffene nicht in wenigen Jahren zu Grunde gehen soll wie ein Blumenstrauß ohne Wasser. Seit Jahren schon ist in anderen Bundesländern, darunter unmittelbaren (Bäder-)Konkurrenten wie Thüringen, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, ein solcher Ausgleich selbstverständlich. Die sächsischen Heilbäder und Kurorte können da einfach nicht mithalten, wenn ihnen nur die wenigen Eigenmittel der Kommunen zur Verfügung stehen.

Nachdem verantwortliche Politiker schon seit mehreren Jahren signalisierten, dieses Anliegen nach Kräften unterstützen zu wollen, war der Sonderlastenausgleich im aktuellen sächsischen Doppelhaushalt (2021/2022) „gesetzt“, bis er kurz vor der Entscheidung des Landtags aus dem Gesetzesentwurf verschwand – und dies, obwohl es der Sonderlastenausgleich sogar in den aktuellen Koalitionsvertrag geschafft hatte. Aktuell stand das Anliegen bis vor kurzem noch weit oben auf der Liste des Tourismusministeriums für den kommenden Doppelhaushalt.

Blankes Entsetzen deshalb bei den Bürgermeistern der sächsischen Heilbäder und Kurorte, als sie einem Artikel in der Leipziger Volkszeitung vom 23. Juni entnehmen mussten, dass der Landesvater dem Sonderlastenausgleich jetzt wohl erneut eine Absage erteilte. Dieses „dicke Brett, das man bohren muss, kann im Doppelhaushalt 2023/24 nicht berücksichtigt werden“, so Kretschmer. Die Tragik liege in der Zuständigkeit, ließ die sächsische Tourismusministerin Barbara Klepsch auf der CDU-Regionalkonferenz in Weißwasser verlautbaren. „Das hätte katastrophale Auswirkungen“, so Prof. Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes, „denn dies würde bedeuten, dass man die sächsischen Heilbäder und Kurorte sehenden Auges am ausgestreckten Arm verhungern lässt!“ Wenn man vergleicht, welche finanziellen Anstrengungen der Freistaat unternimmt, um Arbeitsplätze in anderen Branchen abzusichern, sei es beschämend, dass man offensichtlich nicht bereit ist, von den doch erheblichen Steuereinnahmen, die aus den Heilbädern und Kurorten nach Dresden fließen, einen kleinen Obolus zielgerichtet zurückfließen zu lassen, um den Orten die Chance zu geben, sich im harten Wettbewerb mit den Kurorten anderer Bundesländer zu behaupten und somit eine große Zahl an Arbeitsplätzen nachhaltig zu sichern.

Insgesamt 10 Millionen des Landeshaushaltes in Thüringen werden hier in den nächsten Jahren, gesplittet nach zwei Dritteln bezogen auf die Zahl der Übernachtungen und einem Drittel bezogen auf die Zahl der Betten in den örtlichen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, aufgeteilt. Vergleichbare oder ähnlich wirksame Regelungen sind in vielen Bundesländern schon seit Jahren selbstverständlich. Eine Regelung, die die Verantwortlichen der jeweiligen Verbände deshalb auch in Sachsen erneut dringend und mit Nachdruck fordern. Die sächsischen Heilbäder und Kurorte können sich, da es um nichts weniger als um ihre mittelfristige Existenz geht, mit einem Vertrösten auf den St.-Nimmerleinstag nicht abfinden. Sie werden in den nächsten Wochen massiv für ihr Anliegen werben und rufen alle Beschäftigten in den Heilbädern und Kurorten auf, durch ihre Unterstützung für den Sonderlastenausgleich dafür zu kämpfen, ihre eigenen Arbeitsplätze langfristig ein großes Stück sicherer zu machen.

„Bleibt es bei dieser Ungleichbehandlung, dann fallen unsere Heilbäder und Kurorte jedes Jahr weiter zurück gegenüber ihren Konkurrenten in anderen Bundesländern. Man muss wahrlich kein Hellseher sein, um absehen zu können, dass Kurgäste und Gesundheitstouristen künftig einen zunehmend großen Bogen um unsere Einrichtungen machen werden und lieber in attraktiveren Nachbarländern in ihre Gesundheit investieren – nicht zuletzt auch die Bürger des Freistaats selbst“, so Prof. Resch empört.
 

Weitere Infos: www.kursachsen.de


Bei Presserückfragen: Helfried Böhme (Geschäftsführer Heilbäderverband), Telefon 0351 8975930 oder 0179 1280581, und Stephan Trutschler (meeco Communication Services), Telefon 0177 3160515

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