Sächsischer Heilbäderverband

Kopfschütteln über die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung

31.05.2021

Trotz aktuell bundesweiter Lockerungen im touristischen Sektor verwehrt sich das „Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ in seinem neuen Entwurf zur Sächsischen Corona-Schutzverordnung hinsichtlich der kurzfristigen Zukunft von Kurbädern, Saunen und Thermen allen wissenschaftlich begründeten Argumenten. „Die neuen Regelungen sind de facto mit einem generellen Öffnungsverbot gleichzusetzen und in ihrer Gänze unverhältnismäßig, vor allem wenn man bedenkt, dass beispielsweise für Fitnessstudios differenzierte Regelungen vorgesehen sind“, so Prof. Karl-Ludwig Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes e.V. Von der Neuregelung sind sachsenweit 15 Kurorte und tausende Arbeitsplätze betroffen.

Kurbäder, Thermen und Saunen sind auf Bevölkerungsebene als relevante Zentren zur Ausübung eigeninitiativer gesundheitsförderlicher Aktivitäten anzusehen. Dies gilt ebenso für Fitnessstudios, die jedoch in der neuen Sächsischen Schutzverordnung wesentlich weniger streng bewertet werden. Keine Beachtung finden hierbei offensichtlich grundlegende bautechnische Gegebenheiten der Gesundheitsbäder und Kurmittelhäuser. So existieren per se in Kurbädern, Saunen und Thermen Lüftungssysteme, die erheblich effektiver ausgelegt sind, als dies beispielsweise in Fitnessstudios oder ähnlichen Einrichtungen der Fall ist. Diese ermöglichen durch ihre technische Effizienz eine deutlich schnellere Beseitigung von Aerosolen jeglicher Art und verringern das Ansteckungsrisiko im Vergleich zu Fitnessstudios und anderen geschlossenen Räumen um 50 bis 70 Prozent. Ein gültiger Schnelltest verringert den situationsbezogenen R-Wert und damit das Ansteckungsrisiko für Besucher noch einmal mindestens um weitere 90 Prozent, sodass schon bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 und 1.000 Gästen pro Tag rechnerisch weniger als ein infektiöser Gast pro drei Monate übrigbleibt. Deshalb sollen Schnelltests im Interesse einer maximalen Sicherheit für alle Gäste auch weiterhin obligatorisch bleiben. Auch die Einbindung eines Systems zur Nachverfolgung ist eine
Selbstverständlichkeit. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahmen und die damit verbundene Risikominimierung des Infektionsgeschehens nicht als qualifizierend angesehen werden. Schließlich wird die erheblich höhere Ansteckungsgefahr in anderen Bereichen politisch als nicht so gefährlich angesehen, dass verbindliche Vorschriften erlassen würden. Wer für den Arbeitsplatz, an dem Menschen sich jede Woche in der Regel 40 Stunden aufhalten, verbindliche Schnelltests nicht für erforderlich hält, macht sich unglaubwürdig, wenn er einem Aufenthalt von wenigen Stunden bei wesentlich höherem Infektionsschutz eine Absage erteilt“, kritisiert Resch.

Aus diesem Grund fordert der Sächsische Heilbäderverband e.V. für Kurbäder, Thermen und Saunen mindestens eine Gleichstellung mit den Regularien für Fitnessstudios und vergleichbaren Einrichtungen und somit eine Änderung des Entwurfstextes. Grund hierfür ist des Weiteren die Tatsache, dass es keinen seuchenhygienischen Grund gibt, warum Gesundheitsbäder und Kurmittelhäuser, die wissenschaftlich belegte gesundheitsfördernde Potentiale gerade auch in Pandemiezeiten mit sich bringen, nicht wenigstens auch für Gäste geöffnet werden dürfen, die vollständig geimpft oder ärztlich bescheinigt genesen sind beziehungsweise einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können. Dies würde zudem dazu beitragen, die bisher entstandenen und auch aktuell weiterhin entstehenden finanziellen Defizite der Gesundheitsbäder und Kurmittelhäuser zu stoppen und die Tendenz langsam wieder in eine finanziell gesicherte Zukunft zu befördern. „Unsere Kurorte sehen sich aktuell noch immer schier unlösbaren finanziellen Herausforderungen ausgesetzt, da trotz der Corona-bedingten Schließungen fortlaufende Kosten entstehen. Diese sind beispielsweise Aufwendungen für touristische und kurörtliche Infrastruktur gemäß Sächsischem Kurortegesetz sowie für die Pflege der natürlichen Heilmittel als Grundlage des
staatlichen Prädikats für Kurorte. Da touristische Einnahmeverluste nicht im Sächsischen Schutzschirm für Kommunen inbegriffen sind, ist die Notwendigkeit einer möglichst sofortigen Öffnung der Kurbäder, Thermen und Saunen zum Überleben dieser unabdingbar“, stellt Resch abschließend fest.

Weitere Infos: www.kursachsen.de
Bei Presserückfragen: Helfried Böhme (Geschäftsführer Heilbäderverband), Telefon 0351 8975930 und 0179 1280581, oder Stephan Trutschler (meeco Communication Services), Telefon 0177 3160515

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