Sächsischer Heilbäderverband

Ist das jetzt der neue Umgang mit den sächsischen Heilbädern?

25.08.2022

Dem geneigten Beobachter scheint es mittlerweile, als wolle die Sächsische Landesregierung mit aller Macht die Heilbäder im Freistaat an die Wand fahren. Zumindest lässt die Chronik des politischen Versagens seit Ende 2021 kaum noch einen anderen Schluss zu. Krönende Fehlentscheidung in der Abfolge der letzten Monate ist der gerade veröffentlichte Entwurf zu Änderung des sächsischen Wassergesetzes mit der Neuregelung der Wasserentnahmeabgabe (zugleich Artikel 1 des Haushalt-Begleitgesetzes 2023/24). Darin plant die Regierung des Freistaates, eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen für die Wasserentnahme zu streichen und somit Gelder in Höhe von zusätzlichen geschätzten 13 Millionen Euro zu generieren. Dazu zählt auch die Entnahme von Wasser aus Heilquellen im Rahmen von Kuren, oder der schlichten Prävention.

Die sächsischen Heilbäder, die sich dieses natürlichen Heilmittels seit Jahrhunderten bedienen und darauf basierend ihre gesundheitlichen Vorsorgeangebote für Heilbehandlungen aller Art ausgerichtet haben, sehen das als politischen Affront. Schließlich soll die Wasserentnahme, auch wenn sie der nichtkommerziellen Getränkeherstellung dient, in Zukunft vollumfänglich abgabepflichtig werden. Angesichts der bereits getroffenen oder besser nicht getroffenen Entscheidungen zu Ungunsten der sächsischen Heilbäder, wäre diese Maßnahme womöglich der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. „Es grenzt unseres Erachtens schon an mutwillige Zerstörungswut, was da von Seiten der Landesregierung getan wird“, erklärt Prof. Dr. med. Karl-Ludwig Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes, zu den geplanten Gesetzesänderungen. „Sachsen ist das einzige Bundesland, welches eine solche Wasserentnahmeabgabe-Regelung gelten machen will. Diese Entscheidung stellt eine weitere massive Wettbewerbsbenachteiligung gegenüber anderen deutschen Heilbädern dar.“

Bereits 2021 forderten der Sächsische Heilbäderverband e.V. und der Tourismusverband Sachsen e.V. von den Landespolitikern in Dresden effektive Maßnahmen zur Rettung der Heilbäder und Kurorte im Freistaat. Grund: Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Kommunen sind Ländersache und während Thüringen seine gebeutelten Kurbetriebe mit rund 10 Millionen Euro unterstützte, um nach der Corona-Krise wieder in Schwung zu kommen, blieb eine solche Unterstützung den sächsischen Heil- und Kurbädern verwehrt. „Eine fehlende Kompensation von Einnahmen durch die öffentliche Hand bedeutet außerdem mittelfristig den wirtschaftlichen GAU der betroffenen Kommunen“, so Prof. Resch weiter. Auch der Tourismusverband Sachsen e.V. unterstreicht erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Kurorte im Bundesland. Schließlich entfielen über rund zwei Jahre wesentliche Einnahmen, wie unter anderem die Kurtaxe. Zudem leiden daneben auch Einzelhandel, lokale Transportunternehmen, regionale Produzenten und viele mehr.

Ein weiterer Punkt, der die Kommunen vor unlösbare Aufgaben stellte, ist, dass aufgrund der herrschenden Eigentümerkonstellation viele Gesundheitsbäder und Kurbetriebe vom größten Teil der Förderprogramme und Überbrückungshilfen willkürlich ausgenommen wurden. Damalige Begründung seitens der Regierung: Diese seien in der Regel durch Gesellschaften der öffentlichen Hand betrieben und hätten somit kein Anrecht auf
finanzielle Unterstützung. So scheint die Äußerung des Landesvaters Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zum Thema, dass dieses „dicke Brett, dass man bohren muss, im Doppelhaushalt 2023/24 nicht berücksichtigt werden kann“, noch unverständlicher. Schließlich wurde die aktuelle Gesetzesänderung zugunsten der sächsischen Landeskasse offensichtlich auch durch die Hintertür und über Nacht durchgesetzt. „Dies wiederum“, so der Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes, „führt zur weiteren Abwanderung wichtiger Fachkräfte, die bereits in den letzten Monaten begonnen hat. Mitarbeiter, die bei uns, wie in der Gastronomie und Hotellerie, einmal weg sind, kann man kaum wieder zurückholen oder ersetzen!“

Prof. Dr. med. Karl-Ludwig Resch, der als einer der führenden Balneologen Deutschlands tätig ist, mehr als zwei Jahrzehnte diesen Bereich auch an der TU Dresden vertreten hat und als langjähriger Direktor des Forschungsinstituts für Balneologie und Kurortwissenschaft Bad Elster fungierte, einer vormals nachordneten Einrichtung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, sah sich deshalb gezwungen, im Namen des Verbandes einen Brandbrief an das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zu verfassen.

In diesem betont der Mediziner aus Leidenschaft die Auswirkungen des Gesetzentwurfes wie folgt zu bedenken: „Die staatlich anerkannten Mineralheilbäder müssen gemäß §3 der ANVO SächsKurG für ihre kurortmedizinische Anwendung über eine ortsgebundene, natürliche, staatlich anerkannte Heilquelle verfügen. Diese Heilquellen sind von bemerkenswert heterogener Natur. Bei einem Teil der Quellen handelt es sich um sogenannte artesische Quellen, bei anderen Quellen muss das Wasser mit Pumpen gefördert werden. Auch die Förderung des Wassers ist teilweise mit erheblichen Kosten verbunden, so zum Beispiel bei der Solequelle in Bad Elster, deren Hauptbestandteil Natriumsulfat bei Temperaturen unter etwa 32° Celsius schlagartig an Löslichkeit verliert, weshalb eine besonders kostenintensive Fördertechnik zum Einsatz gebracht werden muss.“ Zudem ist die nominale Bestimmung des tatsächlichen Verbrauches schon technisch nicht umsetzbar. Auch seien die kurörtlichen Heilquellen rechtlich gesehen Arzneimittel und eben nicht Grund- beziehungsweise Oberflächenwässer, die als Trinkwasser oder Brauchwasser genutzt werden können, was der explizite Geltungsrahmen des Gesetzentwurfs ist. Für die meisten Mitglieder des Verbandes ist zudem die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung für den Erhalt des staatlichen Prädikats mit erheblichen Kosten für direkte laufende Kotrollmaßnahmen und für indirekten Sicherstellungen des Heilquellenschutzes verbunden. Die geplante Neuregelung würde zudem für den Bereich der kurörtlichen Heilquellen ein Verwaltungsmonster kreieren, bei dem alle draufzahlen. Personal- und Verwaltungsaufwand würden den Ertrag um das Vielfache übersteigen.

Fazit: Aus allen diesen Gründen ergibt sich zwingend die Schlussfolgerung, dass die Heilquellen der sächsischen Heilbäder und Kurorte in dieser Regelung fehl am Platze sind und deshalb unbedingt aus dem Entwurf entfernt werden müssen. Sollte die sächsische Landespolitik den Gesundheitstourismus im Freistaat abwürgen und dieses volkswirtschaftlich wichtige Wirtschaftssegment den angrenzenden Bundesländern zum Geschenk machen wollen, dann sollten die Verantwortlichen Manns genug sein, dies öffentlich zu bekennen und nicht in einer Taktik der Nadelstiche den Untergang der Kurortelandschaft in Sachsen betreiben.


Weitere Infos: www.kursachsen.de
Bei Presserückfragen: Helfried Böhme (Geschäftsführer Heilbäderverband), Telefon 0351 8975930 oder 0179 1280581, und Stephan Trutschler (meeco Communication Services), Telefon 0177 3160515

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