Sächsischer Heilbäderverband

Sächsischen Kurorten und Heilbädern steht das Wasser bis zum Hals

09.06.2021

Seit längerem sind die einsamen, wissenschaftlich oft nicht nachvollziehbaren Entscheidungen des „Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ (SMS) und insbesondere die Ungleichbehandlung der Thermen, Kurbäder und Saunen auch dem Sächsischen Heilbäderverband e. V. ein Dorn im Auge. So sieht der aktuelle Entwurf der Coronaschutzverordnung für den Freistaat vor, dass ab dem 14. Juni Erleichterungen im Hallensport, konkret die Ausübung von Kontaktsport wie beispielsweise Handball oder Basketball mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern erlaubt sein soll, ohne dass ein weitergehendes Hygienekonzept gefordert wird – anders als bei Thermen, Kurbädern und Saunen, obwohl ein Thermengast hundertmal weniger Aerosolpartikel produziert als ein engagierter Sportler.

„Auch ohne weitergehendes Hygienekonzept garantieren die von uns erneut vorgeschlagenen Maßnahmen, dass in einer Therme mit 500 Tagesgästen, selbst bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100, ein möglicher Corona-positiver Gast aufgrund der Testpflicht bereits vor Eintritt in die Therme herausgefiltert wird“, betont Prof. Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbands. Diese wissenschaftlich absurden Beschränkungen werden von den Verantwortlichen des Sächsischen Kurorte- und Bäderwesens, die allesamt im Sächsischen Heilbäderverband e.V. organisiert sind, aktuell mit äußerstem Unverständnis aufgenommen. Aus diesem Grund wurde erneut versucht, sich Gehör zu verschaffen - dieses Mal in Form eines offenen Briefes an Ministerpräsident Michael Kretschmer.

Hierbei fordert der Sächsische Heilbäderverband e.V. die Landesregierung erneut auf, neben der Gleichbehandlung mit vergleichbaren anderen öffentlichen Einrichtungen, Einschränkungen für die sächsischen Heilbäder und Kurorte sowie deren zentrale Einrichtungen wie Kurmittelhäuser, Kurbäder, Thermen und Saunen in der neuen Coronaschutzverordnung nur soweit zu erlassen, wie sie wissenschaftlich begründbar sind. Bisher hält das SMS aber stringent an nicht nachvollziehbaren Sonderrestriktionen fest, die dafür sorgen, dass die Sächsischen Heilbäder und Kurorte insgesamt in immer tiefergreifende finanzielle Nöte geraten.

„Wir fordern Ministerpräsident Kretschmer auf, die diskriminierenden und willkürlichen Einschränkungen für Kurbäder, Saunen und Thermen zu beenden. Angebracht wäre zudem eine Gleichstellung mit Rehabilitationseinrichtungen und anderen ambulanten therapeutischen und präventiven Einrichtungen statt wie bis jetzt mit ‚Sport und Freizeit‘. Dies vor dem Hintergrund, dass alle unsere Mitgliedsbetriebe vollumfänglich Möglichkeiten für die Ausübung eigeninitiativer gesundheitsfördernder Aktivitäten bieten“, erklärt Prof. Karl-Ludwig Resch und fügt hinzu: „Die Entscheidungen des SMS stehen in keinem Verhältnis zur Realität. Es herrschen fundamentale und in erheblichem Maße transmissionsrelevante Unterschiede zwischen den Lüftungssystemen in Bädern und Saunen im Vergleich zu allen anderen geschlossenen Räumen mit regelmäßigem Publikumsverkehr, die jedoch deutliche Lockerungen in der Coronaschutzverordnung erfahren.“ So sind die Lüftungsanlagen von Thermen, Kurbädern und Saunen grundsätzlich technisch so ausgelegt, dass sie kleinste Schwebstoffe in der Luft, sogenannte Aerosole, schnell und effektiv entfernen. Dadurch wird das komplette Raumvolumen mehr als sechs Mal pro Stunde umgewälzt, abgesaugt und erneuert.

Zusätzlich sorgen die allgemeinen Vorschriften der Badewasserverordnung schon lange dafür, dass nicht nur empfindliche Coronaviren, sondern selbst hartnäckige Problemkeime im Badewasser schnell und sicher inaktiviert werden. „Und dann sollen auch noch weiterhin Aufgüsse in Saunen verboten bleiben, wo man doch allenthalben mit solchem Wasserdampf Oberflächen sterilisiert, also keimfrei macht. Das verstehe, wer will. Bereits vor Monaten haben wir dem SMS eine entsprechende wissenschaftliche Übersichtsarbeit hierzu vorgelegt. Leider blieb auch diese bis zum heutigen Tag unbeachtet und unbeantwortet. Vielmehr werden aus unserer Sicht am Grünen Tisch Entscheidungen durch die Sächsische Landesregierung aufgrund sachlich unbegründeter Vorurteile getroffen – mit dem Resultat unfairer und überzogener Maßgaben“, so Resch.

Sollte das SMS nicht bald von derartigen, existenzbedrohenden Benachteiligungen Abstand nehmen, stehen die sächsischen Kurorte und Heilbäder vor dem Aus. Doch nicht nur diese: Auch alle anderen touristischen Betriebe, die eng an den Zulauf von Gästen und Erholungssuchenden gekoppelt sind wie Gastronomie, Einzelhandel und Hotels oder Pensionen sind in den sachsenweit 15 Kurorten betroffen. „Wir können nicht fassen, dass wir als elementarer Bestandteil der regionalen Gesundheitsversorgung und selbstorganisierter Gesundheitsprävention in der Coronaschutzverordnung behandelt werden, als seien wir irgendwelche unbedeutenden Freizeiteinrichtungen. Wir appellieren daher mit allem Nachdruck an Ministerpräsident Kretschmer, getroffene Entscheidungen zu unseren Gunsten und dem des Allgemeinwohls zu überdenken“, so Prof. Karl-Ludwig Resch abschließend.

Weitere Infos: www.kursachsen.de

Bei Presserückfragen:
Helfried Böhme (Geschäftsführer Heilbäderverband), Telefon 0351 8975930 und 0179 1280581, oder
Stephan Trutschler (meeco Communication Services), Telefon 0177 3160515

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